Google verbietet URL-Weiterleitung beim Domain-Parking

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Google hat allen Domainparking-Anbietern, die Googles Werbeanzeigen auf den geparkten Domains einblenden, ab 1. Oktober 2011 verboten, die Werbeanzeigen weiterhin auf Domains einzublenden, die per URL-Weiterleitung zum jeweiligen Domainparking-Anbieter weitergeleitet werden.
In der vergangenen Woche haben deshalb bereits die Anbieter Namedrive, Sedo und DomainSponsor ihre Kunden dazu aufgefordert, bis 30.09.2011 von der URL-Weiterleitung auf eine DNS-Weiterleitung umzusteigen, sofern dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Während bei der URL-Weiterleitung die Domains nur in einem Frame umgeleitet werden, findet die DNS-Weiterleitung auf Nameserver-Ebene statt, so dass die Webseitenbesucher gar nichts davon mitbekommen, weil sich nur die IP-Adresse der Domain ändert, nicht aber die Webseitenadresse.
Wer bisher noch auf URL-Weiterleitungen beim Domainparking gesetzt hat, sollte also bis Ende September auf jeden Fall auf die DNS-Lösung umsteigen, sofern sie der eigene Webhoster anbietet, was bei den bekanntesten deutschen Webhostern der Fall sein sollte. Es sind nicht nur die oben genannten Domainparking-Anbieter von dieser Änderung in Googles Anzeigenrichtlinien betroffen, sondern alle Domainparking-Anbieter, die auf Google als Anzeigenlieferanten setzen.

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