Unser Bericht über die AGB-Änderungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes Zanox schlug hohe Wellen in der deutschen Affiliate-Branche und der Beitrag verbreitete sich in Windeseile über die sozialen Netzwerke. Wir wollten es von Zanox genauer wissen und haben nun eine offizielle Stellungnahme erhalten, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten.
Zunächst die offizielle Stellungnahme des PR-Directors von Zanox im Wortlaut:
zanox Stellungnahme AGB Änderungen
zanox hat im Februar seine Publisher über die Einführung der neuen zanox AGB zum 12. März 2014 hingewiesen. Wie bei jeder AGB- und Vertragsänderung können Publisher, die nicht mit den Änderungen einverstanden sind, dagegen widersprechen. Auch hierüber hat zanox alle Publisher informiert.
Zur angesprochenen Klausel 2.5 der neuen zanox AGB – dem sogenannten "Umgehungsverbot"
Das Affiliate-Business basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Advertiser, Publisher und Netzwerk. Grundvoraussetzung für diese Zusammenarbeit sollte eine gegenseitige Verlässlichkeit und Offenheit in der Zusammenarbeit sein. Hier versucht die Klausel 2.5 für alle Beteiligten eine klare Regelung in der gemeinsamen Zusammenarbeit zu finden.
Diese Vereinbarung - ist zudem nicht neu, sie wurde jedoch auf vielfachen Wunsch auch unserer Kunden und Partner klarer formuliert. Auch in den bisherigen Publisher und marketplace AGB gab es eine entsprechende Vereinbarung. Mit einer Vielzahl von Publishern haben wir auch vor der Änderung der AGB eine derartige Vereinbarung getroffen.
Da die alten Klauseln in der Vergangenheit immer wieder zu Verwirrung und Unklarheit geführt haben, gibt es nun eine deutlichere und transparentere Regelung – zum Vorteil aller Publisher, Advertiser und auch von zanox. Mit der Sicherheit, dass die Spielregeln nun für alle klar formuliert sind, kann zanox Publisher noch besser betreuen und langfristige erfolgreiche Partnerschaften zwischen Publishern und Advertisern aufbauen, pflegen und weiter ausbauen.
Das Umgehungsverbot gilt explizit für Kooperationen, die über zanox als Netzwerk zu Stande gekommen sind. Eine entsprechende Klausel auf Advertiser-Seite gibt es schon seit längerem.
Die Nachverfolgung von gravierenden Verstößen gegen diese Klausel sind einzelfallabhängig, etwa davon, was zanox im Vorfeld in den Aufbau der Partnerschaft investiert hat und mit welchem Vorlauf der Publisher zanox informiert hat.
Soweit die offizielle Antwort von Zanox auf unsere Bitte um eine Stellungnahme. Hier zum Vergleich ein Auszug der betreffenden Passage aus den alten Zanox-AGB, die seit 2008 galten:
Bei einer strengen Auslegung dieses Abschnittes aus den alten AGB war es also tatsächlich auch bisher schon nicht erlaubt, mit den bei Zanox teilnehmenden Partnerprogrammen parallel über andere Affiliate-Netzwerke zusammenzuarbeiten. Der Geltungszeitraum wurde allerdings in den neuen AGB ausgeweitet (6 Monate über das Vertragsende hinaus). Auch eine allgemeine Vertragsstrafe war am Ende der alten AGB aufgeführt, deren Höhe nicht genau spezifiziert war. Diese galt für alle AGB-Verstöße, also explizit auch für oben zitierten Absatz. In den alten AGB war die Vertragsstrafe immerhin auf das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Publisher-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben beschränkt. In den neuen AGB ist dies nicht mehr der Fall.
Es ist erstaunlich, dass unser heutiger Newsartikel über die AGB-Änderungen so hohe Wellen schlug, obwohl das eigentliche Umgehungsverbot schon immer in den AGB enthalten war, und nun nur noch etwas verschärft und präzisiert wurde. Aus den zahlreichen Reaktionen auf unseren Newsartikel lässt sich schließen, dass viele Publisher die AGB vor der Registrierung nicht aufmerksam gelesen haben und es ihnen deshalb nicht bewusst war, dass sie bei Zanox mit einem Partnerprogramm nicht gleichzeitig bei zwei verschiedenen Affiliate-Netzwerken zusammenarbeiten dürfen. Vor der nächsten Registrierung bei einem Anbieter sollte also beim nächsten Mal (und für alle bisherigen Verträge natürlich sofort) ein genauerer Blick in die AGB geworfen werden als bisher. Und wer Publisher bei Zanox ist und Partnerprogramme bei anderen Netzwerken parallel nutzt, sollte die doppelten Partnerschaften schnellstmöglich beenden (oder nur noch andere Netzwerke nutzen, die dies nicht verbieten). Wenn Zanox seine AGB streng auslegt, dürfen übrigens auch keine "Meta-Netzwerke" wie adgoal oder YieldKit parallel genutzt werden, bei denen zwar keine direkte Partnerschaft mit einem der bei Zanox gelisteten Partnerprogramme besteht, sehr wohl aber eine indirekte.
Wir versuchen bei den Testberichten in unserer Vermarkter-Datenbank immer auf AGB-Klauseln hinzuweisen, die sehr zum Nachteil der Publisher gestaltet sind. Im Fall von Zanox war uns dies in den alten AGB jedoch nicht aufgefallen, sondern erst bei der jüngsten Änderung, weshalb wir uns in diesem Fall auch an die eigene Nase greifen müssen. Im aktualisierten Anbieterprofil von Zanox ist nun ein deutlicher Hinweis auf die kritischen AGB-Passagen zu finden. Über die Suchfunktion oben auf dieser Seite gibt es übrigens bei Eingabe des Suchbegriffs "Vertragsstrafe" eine Liste mit allen Vermarktern, bei denen uns hohe Vertragsstrafen aufgefallen sind. "Spitzenreiter" im negativen Sinne sind hierbei übrigens die beiden Netzwerke ADindex und Adpublisher, die beide in ihren AGB eine Vertragsstrafe in Höhe von sage und schreibe 10.000€ für jeden einzelnen noch so kleinen AGB-Verstoß verankert haben.
UPDATE vom 14.02.2014, 19.30h: Zwei Tage nach dieser Stellungnahme vollzog Zanox eine Kehrtwende und verkündete, dass die neuen AGB doch nicht eingeführt werden.
