Zanox führt Umgehungsverbot und Vertragsstrafe für Publisher ein (UPDATE)

Zanox

Das Affiliate-Netzwerk Zanox informiert momentan seine Kunden, dass sich in Kürze die AGB ändern werden. Publisher sollten dabei einen sehr genauen Blick in die neuen Bedingungen werfen, denn Zanox führt mit den Änderungen ein mit einer Vertragsstrafe verbundenes Umgehungsverbot ein, das es Publishern untersagt, die bei Zanox genutzten Partnerprogramme gleichzeitig auch über andere Affiliate-Netzwerke zu nutzen oder anderweitig mit diesen Partnerprogrammen zu kooperieren. Dies gilt nicht nur für den Zeitraum der Nutzung eines Partnerprogramms bei Zanox, sondern auch noch ein halbes Jahr darüber hinaus.

Bildquelle: Tony Hegewald / pixelio.de

Wer den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zanox als Publisher also leichtfertig zustimmt, obwohl er mit einigen der genutzten Partnerprogramme auch auf anderem Wege zusammenarbeitet, macht sich sofort angreifbar für eine potenziell hohe Vertragsstrafe. Denn diese Vertragsstrafe beläuft sich auf das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Provisionen, die ein Publisher in den vergangenen zwölf Monaten mit dem jeweiligen Partnerprogramm bei Zanox erzielt hat. Insbesondere für große Publisher kann dies schnell zu einem hohen finanziellen Risiko werden.
Hier der entsprechende Passus aus den neuen Zanox-AGB im Wortlaut:

[...]  Der Publisher verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für weitere sechs (6) Monate nach dessen Beendigung weder direkt noch indirekt über ein anderes Netzwerk oder einen anderen Dienstleister unter Umgehung von ZANOX mit einem Advertiser, mit dem der Publisher über das ZANOX Netzwerk kooperiert hat oder der von ZANOX für eine Kooperation vorgeschlagen wurde, zu kooperieren oder darauf gerichtete Verhandlungen zu führen, wenn die jeweilige Kooperation auch über das ZANOX Netzwerk möglich wäre. Sollte der Publisher schuldhaft gegen die vorstehende Verpflichtung verstoßen, kann ZANOX den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und vom Publisher die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Provisionen, die der Publisher in den vergangenen zwölf (12) Monaten vor ZANOX‘ Kenntnis von dem Verstoß im Rahmen seiner Teilnahme am Partnerprogramm des betreffenden Advertisers erhalten hat, was einer Schätzung des ZANOX entstandenen Schadens entspricht. Die Vertragsstrafe kann auf ein Dreifaches der durchschnittlichen monatlichen Provisionen reduziert werden, wenn der Publisher ZANOX mindestens drei (3) Monate vor Aufnahme einer ZANOX umgehenden Kooperation informiert. [...] [Quelle] (nicht mehr verfügbar, siehe unten)

Bei anderen Affiliate-Netzwerken gelten solche Passagen höchstens für die Werbekunden (z.B. bei affilinet). Zanox ist nun das erste Netzwerk, das so ein weitreichendes und langfristiges Umgehungsverbot auch für Publisher festschreibt.

UPDATE vom 12.02.2014, 19h:  Wir haben Zanox heute um eine Stellungnahme zu den AGB-Änderungen gebeten und diese liegt nun vor.

UPDATE vom 14.02.2014, 19.30h: Zwei Tage nach unserem Bericht über die AGB-Änderungen vollzieht Zanox eine Kehrtwende und verkündet, dass die neuen AGB doch nicht eingeführt werden.

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Kommentare

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  • Simon sagt:

    Wenn's der Kuh zu gut geht, geht sie aufs Eis... das wird nicht nur den Publishern nicht gefallen, sondern auch einigen Programmbetreibern...

  • Florian sagt:

    lächerlich. Vor Gericht hat das niemals Bestand. Sie sollten lieber dafür sorgen dass gescheit getrackt wird.

    Über den Unfähigkeitsladen wird sowieso fast nix mehr abgewickelt

  • Jonas sagt:

    Morgen mal zum Kartell Amt laufen und Klage einreichen...

  • e-Commercer sagt:

    Ganz ehrlich, anstatt dass Zanox sein Geschäft durch verbesserten Service rettet, machen sie jetzt einen auf Knebelvertrag. Ohne mich, es gibt bessere Netzwerke!

    • Luis Arteaga sagt:

      Jetzt wird das wertvollste Gut, der Publisher, wie ein Verbrecher behandelt... Damit hat sich Zanox selbst ins Aus kataputiert

  • Stefan sagt:

    Das bedeutet ja dass ich wenn ich bei allen Programmen die es auch bei anderen Netzwerken gibt, zu diesen *vor* der AGB-Zustimmung wechsle, mir nichts passieren kann. oder?

  • Mike sagt:

    Vielen Dank. Sie haben die Partnerschaft mit diesem Programm nun gekündigt.

  • Martin sagt:

    wenn man es mal genau durchliest reicht für die Vertragsstrafe ja auch schon das dies PP von Zanox vorgeschlagen wurde, also ggf. nur bei Zanox gelistet ist... und bei der Höhe der Strafe steht nirgendswo das diese sich auf Provisionen bezieht die man bei dem PP bei Zanox bekommen hatte... wie sollte sonst auch die vertragsstrafe für "vorgeschlagene" Programme berechnet werden...

    • VermarkterCheck (www.vermarktercheck.de/) sagt:

      Das stimmt so nicht. Es ist in den AGB klar davon die Rede, dass es nur um Partnerprogramme geht, "mit dem der Publisher über das Zanox Netzwerk kooperiert" hat. Ein Vorschlag von Zanox ist keine Kooperation. Und bzgl. der Vertragsstrafe steht im AGB-Auszug oben, dass es nur um die Provisionen geht, die im "Rahmen [der] Teilnahme am Partnerprogramm des betreffenden Advertisers" erzielt wurden.

      • Christian sagt:

        Ähmm aber da steht doch "mit dem der Publisher über das Zanox Netzwerk kooperiert hat ODER der von ZANOX für eine Kooperation VORGESCHLAGEN wurde"...

        Auch mit dem Provisions-Einwand hat Martin meiner Meinung nach recht. Dort findet sich keine Beschränkung auf zanox, d.h. die Vertragsstrafe würde an den Provisionen des PP insgesamt egal bei welchen Netzwerk festgelegt werden!

        • VermarkterCheck (www.vermarktercheck.de/) sagt:

          Schande über mein Haupt - ich nehme das Gesagte zurück und behaupte das Gegenteil. Kommt davon, wenn man eben beim Nachschauen nur den ersten Teil des Satzes liest ;-)
          Erstaunlicherweise war mir die Tragweite dieses Nebensatzes beim Verfassen des Newsartikels heute morgen auch noch nicht aufgefallen.

          • Christian sagt:

            Jup, das ist schon ne heftige Nummer und ich glaub auch nicht, dass das rechtlich Bestand hat. Imo wäre theoretisch ja folgendes möglich: Ich bewerbe auf einer Werbefläche/Webseite, die bei Zanox angemeldet ist, bereits ein bestimmtes PP bei einem anderen Netzwerk, das es auch bei zanox gibt. Irgendwann schlägt mir zanox dann besagtes PP bei sich vor, wartet 1-2 Monate, beruft sich auf die Klausel und legt eine Vertragsstrafe fest.

            Ich werde mal nen Anwalt kontaktieren und fragen, ob er seine Einschätzung zu dem Umgehungsverbot geben kann.

  • Piet sagt:

    tjaja... wahrscheinlich 95% der User lesen nie irgendwelche AGBs... in diesem Fall ist es mal sehr ratsam gewesen. Vielen Dank für die Warnung!

  • Christian sagt:

    Ich finds auch ehrlich unter aller Sau und werde bei sämtlichen Advertisern, die auch in anderen Netzwerken vertreten sind, meine Partnerschaft bei Zanox kündigen und meine Geschäfte über die Konkurrenz abwickeln.

    Ein abgeschwächtes Umgehungsverbot gibt es im übrigen bereits in den seit 01.10.2008 geltenden Publisher AGBs von Zanox, hier heißt es in Ziffer 3.4:

    "Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Publisher nicht gestattet, mit einzelnen Advertisern des zanox Netzwerkes unter Umgehung von zanox direkt oder indirekt Verträge über die vertragsgegenständlichen Leistungen abzuschließen, bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen."

    Jedoch nix von Vertragsstrafe geregelt, das mit dem "indirekt" könnte man aber auch so auslegen, dass der Netzwerkwechsel schon jetzt verboten war...

  • VermarkterCheck (www.vermarktercheck.de/) sagt:

    Wir haben nun eine offizielle Stellungnahme von Zanox erhalten und diese unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.vermarktercheck.de/news/stellungnahme-von-zanox-zu-den-kritisierten-agb-aenderungen/

  • Alex sagt:

    Danke für den Hinweis: Vorschlag - alle Programme bei Zanox kündigen und gleichzeitig den jeweiligen Advertiser über die Gründe direkt informieren.

    Wenn die Advertiser erst mal alle bei Zanox aufschlagen und fragen was los ist, dann kann der Laden bald ganz dicht machen.

    Die neuen AGBs sind in dieser Form eine Frechheit. Selbst eine "Pofalla" darf schneller vom Kanzleramt zur Bahn wechseln, als ein Publisher die affilinet Netzwerke - echt unglaulich.

  • Alex sagt:

    Nachtrag: Was ist eigentlich mit Links die von YieldKit, Linkwash oder ähnlichen Tools umgewandelt werden, die müssten dann ja auch zur Vertragsstrafe führen? Auch Google AdSense wäre dann unter Umständen kritisch

  • Sven sagt:

    Ich habe bisher noch gar keine Email von Zanox bekommen in Sachen AGBs... ist das ein gutes oder schlechte Zeichen?

  • Konsti sagt:

    Es hat schon einen Grund, weshalb ich langsam zur Konkurrenz wechsele. Da habe ich einen persönlichen Betreuer, der sich meinen Problemen annimmt. Zanox sollte zurückrudern. Mit solchen AGB-Änderungen werden Publisher vergrault. Ich werde auf jeden Fall zukünftig keine Partnerprogramme über Zanox für meine Projekte nutzen.

  • Alex sagt:

    Neuste Info, eben im Mailaccount von Zanox bekommen, da waren die Reaktionen wohl doch etwas zu heftig für Zanox :-)
    Es soll also alles beim alten bleiben.

    Viele Grüße

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    Email von Zanox

    GEMEINSAM MIT UNSEREN PublisherN WOLLEN WIR NOTWENDIGE ANPASSUNGEN VORNEHMEN

    mit der Vorstellung der neuen zanox Publisher AGB am 12.02.2014 haben wir am Markt in Deutschland eine Welle an Kritik an den neuen Regelungen ausgelöst. Ich möchte mich als erstes bei allen Kunden und Partnern für die entstandenen Verunsicherungen entschuldigen. Und um es auch gleich zu Beginn klar zu stellen: Wir werden als zanox die vorgestellten AGB in dieser Version NICHT einführen.

    Gerne möchte ich die Chance nutzen, unsere ursprüngliche Motivation für die Formulierung der neuen Publisher AGB zu erläutern.

    Zweierlei wollten wir erreichen:

    Erstens, klarere, verständlichere und transparentere Formulierungen für die Jahre alten Regelungen zu finden und diese an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen.

    Zweitens, einen Lösungsansatz für das Problem des Bypassing zu finden, das die gesamte Performance Advertising Industrie betrifft.

    Beide Fragestellungen wurden auch von unseren Kunden und Partnern immer wieder an uns herangetragen.

    Deshalb haben wir unsere AGB nach ausführlicher juristischer Beratung neu formuliert und dabei auch bereits bestehende individuelle Vereinbarungen mit verschiedenen Publishern mit einfließen lassen.

    Wir müssen eingestehen, dass wir insbesondere bei der Formulierung des Umgehungsverbotes nicht ausreichend Ihre Belange als zanox Publisher in Betracht gezogen haben. Das umfangreiche Feedback auf die neuen AGB und auch unsere bisherigen direkten Gespräche haben uns sehr deutlich gezeigt, dass wir mit der Klausel 2.5 zu stark in die Geschäftsprozesse unserer Publisher eingreifen. Dies ist und war nicht unser Bestreben und dafür bitten wir um Entschuldigung.

    Wir haben daher beschlossen, die aktuelle Version der Publisher AGB NICHT einzuführen.

    Mein Team und ich werden in den kommenden Tagen sehr intensiv mit Ihnen und unseren Partnern über diese Themen und Ihre berechtigten Bedenken sprechen. Wir werden mit Ihnen über eine neue Regelung des Umgehungsverbotes diskutieren und gemeinsam versuchen, eine für alle Seiten adäquate Lösung zu erarbeiten.

    Was bedeutet dies konkret?

    Es besteht keine Notwendigkeit, den neuen AGB zuzustimmen oder zu widersprechen. Alle bisherigen Zustimmungen sind mit dem heutigen Tag hinfällig. Es gelten die bisherigen Publisher AGB und Marketplace AGB.

    Ich möchte alle Marktteilnehmer persönlich dazu einladen, an diesen Gesprächen aktiv teilzunehmen und mir und zanox Ihr Feedback, Ihre Einschätzungen und Ihre Vorschläge zukommen zu lassen.

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