
Am 14. Februar 2013 wurde vom Amtsgericht München offiziell das Insolvenzverfahren für die BinLayer GmbH eröffnet, das bereits am 12.10.2012 beantragt wurde. Der vom Gericht als Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Stephan Ammann informierte gestern alle Binlayer-Kunden, dass sie nun bis spätestens 8. April 2013 ihre Forderungen anmelden können.
Publisher, die über bisher noch nicht ausgezahlte Werbeeinnahmen verfügen (bspw. weil die Auszahlungsgrenze nicht erreicht wurde), sollten deshalb nun auf jeden Fall ihre Forderungen einreichen, auch wenn man erfahrungsgemäß bei Insolvenzverfahren wenn überhaupt nur einen Bruchteil der angemeldeten Forderungen ausgezahlt bekommt. In Deutschland liegt die durchschnittliche Insolvenzquote, also der prozentuale Anteil, den man von den angemeldeten Forderungen erhält, nur zwischen 3% und 5%.
Immerhin macht der Binlayer-Insolvenzverwalter das Anmelden der Insolvenzforderungen denkbar einfach, denn man kann dies direkt online auf der Binlayer-Homepage über ein Formular tun, in dem schon alle Daten vorausgefüllt sind. In den meisten Fällen muss dort nur noch die Bankverbindung hinterlegt werden. Wer seine Forderungen online anmelden möchte, muss hierfür die etwas kürzere Frist bis zum 24.03.2013 beachten.
Mit einer Auszahlung der Binlayer-Insolvenzforderungen ist nicht vor dem Jahr 2014 zu rechnen.